AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HaNeP – Sozial und Digital UG für Videoproduktionen unter der Marke Fünf Frames

  1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HaNeP – Sozial und Digital UG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Produktion von Videos und damit verbundenen Dienstleistungen.

1.2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch die Textform-Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch gemeinschaftliche Vertragsunterzeichnung zustande.

2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

  1. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.

3.3. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Korrekturschleifen, besondere Animationswünsche), werden gesondert vergütet.

  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung und sichert zu, dass er an diesen die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.

4.2. Nach Übersendung eines Videovorschlags hat der Auftraggeber das Recht auf eine Korrekturschleife, soweit diese den vereinbarten Leistungsumfang betrifft.

4.3. Rückmeldungen zu Korrekturwünschen müssen innerhalb von 10 Werktagen erfolgen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Videovorschlag als abgenommen.

  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig:

  • Neukunden:
    30 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung (Anzahlung),
    50 % nach Abschluss der Dreharbeiten (Abschlagszahlung),
    20 % nach finaler Abnahme der Produktion.

  • Bestandskunden:
    30 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung (Anzahlung),
    70 % nach finaler Abnahme der Produktion.

5.3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

5.4. Die Nutzungsrechte gemäß § 7 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Vergütung auf den Auftraggeber über.

 

  1. Abnahme

6.1. Nach Fertigstellung der Videoproduktion erhält der Auftraggeber eine Musterkopie zur technischen und inhaltlichen Prüfung im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs.

6.2. Die Musterkopie dient ausschließlich der Prüfung auf Mängel, technische Fehler (z. B. Ton-/Bildstörungen) sowie der Kontrolle, ob die vereinbarten Inhalte umgesetzt wurden.
Nicht umfasst sind Änderungswünsche, die über die im Vertrag enthaltene eine Korrekturschleife hinausgehen.

6.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Musterkopie etwaige Mängel in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine begründete Mängelanzeige, gilt die Musterkopie als abgenommen.

6.4. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde und keine weiteren kostenlosen Änderungen geschuldet sind.

  1. Nutzungsrechte

7.1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte – ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Zweck.

7.2. Weitergehende Nutzungen (z. B. Bearbeitung, Integration in fremde Medien, Weitergabe an Dritte) bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

Datenaufbewahrung und -sicherung

8.1. Der Auftragnehmer bewahrt die während der Produktion entstandenen Originaldaten (Rohmaterial) sowie die finalen Projektdateien mindestens 1 Jahr nach Abnahme der Produktion auf.

8.2. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Auftragnehmer berechtigt, die Daten ohne weitere Vorankündigung zu löschen, sofern der Auftraggeber nicht rechtzeitig eine kostenpflichtige Verlängerung der Aufbewahrung beauftragt hat.

8.3. Wünscht der Auftraggeber eine längerfristige Archivierung, so ist dies vor Ablauf des Aufbewahrungszeitraums schriftlich zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten werden gesondert vereinbart.

8.4. Für den Verlust von Daten nach Ablauf des Mindestaufbewahrungszeitraums übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Referenzen und Eigenwerbung

9.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Abnahme erstellte Inhalte (Videos, Standbilder, Screenshots, Projekttitel, Firmenname/Logo des Auftraggebers) zu eigenen Werbezwecken zu nutzen – insbesondere auf Website, Social Media und in Präsentationen.

9.2. Die Darstellung erfolgt in positivem und branchenüblichem Zusammenhang unter Wahrung der berechtigten Interessen des Auftraggebers.

9.3. Einschränkungen oder ein Verbot dieser Nutzung sind spätestens bei Vertragsschluss in Textform mitzuteilen; andernfalls gilt die Zustimmung als erteilt.

9.4. Der Auftraggeber sichert zu, über alle für die Nutzung erforderlichen Rechte (z. B. Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) zu verfügen und stellt den Auftragnehmer insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

Haftung

 

10.1. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.

10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

10.3. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

10.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verhalten sowie bei gesetzlich zwingender Haftung.

10.5. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

10.6. Für Inhalte, Materialien oder Vorgaben des Auftraggebers haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) entstehen.

10.7. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 nicht oder verspätet erfüllt hat.

10.8. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. krankheitsbedingter Ausfall, Witterung, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen) wird ein Ersatztermin vereinbart; Schadens- oder Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen.

 

Schlussbestimmungen

 

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Ort, Datum


Rostock, 10. Dezember 2025