AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HaNeP – Sozial und Digital UG für Videoproduktionen unter der Marke Fünf Frames
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Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HaNeP – Sozial und Digital UG (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Produktion von Videos und verwandten Dienstleistungen unter der Marke Fünf Frames.
1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
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Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die Unterzeichnung eines Vertrages durch beide Parteien zustande.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
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Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.
3.3. Individuelle Wunschleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedeuten einen gesonderten Aufwand und verursachen zusätzliche Kosten. Hierzu zählen unter anderem zusätzliche Korrekturschleifen, aufwendige individuelle Kundenwünsche oder spezielle Anpassungen.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
4.2. Nach Übersendung des ersten Videovorschlags hat der Auftraggeber die Möglichkeit, innerhalb einer Korrekturschleife Änderungswünsche einzubringen. Eine Korrekturschleife beinhaltet Änderungen am gelieferten Videomaterial, soweit sie den ursprünglichen Leistungsumfang nicht überschreiten.
4.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Korrekturschleife spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Übersendung des Videovorschlags zu bearbeiten und die Änderungen an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, gilt das Video als abgenommen und weitere Anpassungen werden als gesonderte Zusatzleistung in Rechnung gestellt.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt fällig:
- 25% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung (Anzahlung)
- 75% nach Übersendung des fertigen Materials
5.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Abnahme
6.1. Nach Fertigstellung der Videoproduktion stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Musterkopie zur Verfügung.
6.2. Der Auftraggeber hat innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Musterkopie etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Produktion als abgenommen.
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Nutzungsrechte
7.1. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber die einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte an der Videoproduktion für den vertraglich festgelegten Zweck.
7.2. Eine weitergehende Nutzung des gelieferten Materials – insbesondere Bearbeitungen, Kürzungen, Erweiterungen, die Integration in andere Medienwerke oder die Weitergabe an Dritte – ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten ausschließlich für den im Vertrag vereinbarten Verwendungszweck.
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Haftung
8.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8.2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3. Im Falle höherer Gewalt, unvorhersehbarer Ereignisse oder bei krankheitsbedingtem Ausfall des eingesetzten Personals behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, einen mit dem Auftraggeber abgestimmten Ersatztermin für die Produktion festzulegen. Ein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz wegen der Terminverschiebung besteht in diesen Fällen nicht. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Verkehrsstörungen oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählt auch witterungsbedingt ungeeignetes Wetter, das eine geplante Produktion im Freien unzumutbar oder qualitativ nicht durchführbar macht. In solchen Fällen wird gemeinsam mit dem Auftraggeber ein neuer Termin zur Durchführung vereinbart.
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Schlussbestimmungen
9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Ort, Datum
Rostock, 31. März 2025